Leistungen
Kostenübernahme
Wer zahlt Was?
Die Möglichkeiten der Kostenübernahme setzen sich wie folgt zusammen:
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne ist das Casemanagement von priorita Ihnen dabei behilflich.
Ihre Optionen für die häusliche Pflege und Betreuung sehen Sie hier im Überblick:
Pflegegeld
Die Leistungen werden durch die Pflegekassen bezahlt, wenn die Angehörigen den zu Pflegenden komplett privat versorgen. Diese Mittel sind:
Anerkannter Pflegegrad | Beitrag pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 2 | 316,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 545,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 728,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 901,00 Euro |
Pflegesachleistungen
Mit den ambulanten Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege die Hilfe eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Anerkannter Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste einsetzen. |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Leistungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Leistungen können in Höhe von derzeit 1.612 Euro jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) können zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung
Betreuungskosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG und können bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € bei der jährlichen Einkommensteuer angerechnet werden. Der steuerliche Vorteil kann auch von Kindern der pflegebedürftigen Person in Anspruch genommen werden, wenn diese für die Kosten aufkommen.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbarer Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags.
Anerkannter Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
Pflegegrade 1-5 | Bis zu 125 Euro pro Person |
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